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Abrechnung über die KrankenkasseAls Still- und Laktationsberaterin bin ich als Leistungserbringerin von allen Krankenkassen anerkannt.  Die Stillberatung hat seit Inkrafttreten des neuen KVG in der Grundversicherung einen Betrag für Stillberatung festgelegt. Ein Stillgeld als Obligatorium wurde gleichzeitig abgeschafft. Da Stillen sowohl für das Baby als auch für die Frau gesundheitsfördernd ist, gibt es Krankenkassen, die weiterhin ein Stillgeld entrichten, das heisst Gesundheitsprävention in dieser Form honorieren. Bei einigen Krankenkassen kann aus der Zusatzversicherung ein weiterer Betrag für Stillberatung geltend gemacht werden, falls mehr Stunden beansprucht werden.  Die Bindungsenergetik und Emotionelle Erste Hilfe sind nicht anerkannt von der Krankenkasse. Nichtdestotrotz wird das Angebot der Emotionellen Ersten Hilfe sowie der Bindungsenergetik zunehmend in Anspruch genommen und die Kosten dafür selbst getragen unter dem Motto: Ich bin es mir und meiner Familie wert.   Kurz:
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