Abrechnung über die Krankenkasse

Als Still- und Laktationsberaterin bin ich als Leistungserbringerin von allen Krankenkassen anerkannt.

 

Die Stillberatung hat seit Inkrafttreten des neuen KVG in der Grundversicherung einen Betrag für Stillberatung festgelegt. Ein Stillgeld als Obligatorium wurde gleichzeitig abgeschafft. Da Stillen sowohl für das Baby als auch für die Frau gesundheitsfördernd ist, gibt es Krankenkassen, die weiterhin ein Stillgeld entrichten, das heisst Gesundheitsprävention in dieser Form honorieren. Bei einigen Krankenkassen kann aus der Zusatzversicherung ein weiterer Betrag für Stillberatung geltend gemacht werden, falls mehr Stunden beansprucht werden.

 

Die Bindungsenergetik und Emotionelle Erste Hilfe sind nicht anerkannt von der Krankenkasse. Nichtdestotrotz wird das Angebot der Emotionellen Ersten Hilfe sowie der Bindungsenergetik zunehmend in Anspruch genommen und die Kosten dafür selbst getragen unter dem Motto: Ich bin es mir und meiner Familie wert.

 

 

Kurz:

  • Bei allen Krankenkassen: Beitrag für Stillberatung aus der Grundversicherun
  • Bei bestimmten Krankenkassen: Zusatzversicherung mit weiterem Beitrag an die Stillberatung
  • Bindungsenergetik und Emotionelle Erste Hilfe: sind nicht krankenkassenanerkannt

 

 

 

 

 

Edith Müller-Vettiger     
Beratungspraxis für Eltern
mit Babys und Kleinkindern
Speerstrasse 48
8805 Richterswil

Tel. 044 784 80 44
Mail

 
Home   |   Impressum  / Disclaimer